Rauchwarnmelder, Legionellenprüfung, Energieausweise – wir nehmen Hausverwaltungen und Eigentümern die lästige Fristen- und Koordinationsarbeit ab.
Statt für jede gesetzliche Pflicht einen eigenen Dienstleister zu beauftragen, bündeln wir alles bei uns – mit festen Ansprechpartnern und klarer Preisstruktur.
Installation, jährliche Wartung, Funktionsprüfung und Dokumentation nach DIN 14676. Rechtssicher, lückenlos dokumentiert und – wo möglich – per Funkprüfung ohne Betreten der Wohnung.
Pflichtprüfung nach Trinkwasserverordnung für Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung. Probenahme, Laboranalyse und Ergebnisbericht – inklusive Meldung an das Gesundheitsamt, wenn vorgeschrieben.
Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Inklusive Vor-Ort-Begehung, Gebäudedatenaufnahme und Registrierung beim DIBt.
Ablesungen, Wartungen, Reparaturen, Zählertausch – alles, was vor Ort erledigt werden muss. Mit festen Technikern aus der Region, die Objekt und Ansprechpartner kennen.
Hausverwalter, die gleichzeitig mit fünf Dienstleistern koordinieren, verlieren Zeit an der falschen Stelle. Genau da setzen wir an.
Alle Aufgaben, eine Rechnung, ein Termin. Kein Hin-und-Her zwischen verschiedenen Firmen – Sie rufen eine Nummer an, alles andere läuft bei uns.
Alle Fristen und Vorschriften im Blick – DIN 14676, Trinkwasserverordnung, GEG, HKVO. Wir dokumentieren jeden Schritt, damit Sie im Streitfall abgesichert sind.
Keine Koordination zwischen verschiedenen Dienstleistern, keine Doppeltermine, keine vergessene Legionellenprüfung. Unser System merkt sich jede Frist automatisch.
Antworten auf typische Fragen rund um Rauchwarnmelder, Legionellenprüfung und Energieausweise.
Nach DIN 14676 muss jeder Rauchwarnmelder einmal jährlich auf seine Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfung umfasst einen Funktionstest, die Kontrolle der Einbausituation (z. B. keine Verdeckung durch Möbel) und die Dokumentation des Ergebnisses. Bei funkvernetzten Geräten führen wir die Prüfung ohne Betreten der Wohnung durch.
Eine Legionellenprüfung ist Pflicht, wenn drei Kriterien zusammenkommen: zentrale Warmwasseraufbereitung, ein Speicher mit mehr als 400 Litern oder mindestens drei Litern Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle, und Wasserabgabe an die Öffentlichkeit (das ist bei Mietwohnungen der Fall).
In einem Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen ist die Prüfung damit in der Regel alle drei Jahre vorgeschrieben. Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen steigt die Prüfpflicht auf jährlich.
Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre) und den Bedarfsausweis (basiert auf der technischen Gebäudeanalyse). Beide sind zehn Jahre gültig.
Welcher Ausweis erlaubt ist, hängt von Baujahr, Energiestandard und Größe des Gebäudes ab. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht. Wir prüfen das für Sie im Einzelfall.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer bzw. Vermieter. Im Ernstfall – etwa einem Brand ohne funktionierenden Rauchwarnmelder oder einem Legionellenbefund – drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Wenn Sie uns mit der Wartung beauftragen, übernehmen wir die Dokumentation und erinnern Sie rechtzeitig vor jeder Frist. So haben Sie im Streitfall einen klaren Nachweis der Ordnungsmäßigkeit.
Ja. Ein Großteil unserer Kunden sind Hausverwaltungen, die mehrere Objekte bei uns betreuen lassen. Wir richten für jeden Verwalter einen festen Ansprechpartner ein, stimmen Abrechnungszeiträume zentral ab und liefern auf Wunsch monatliche Status-Reports über alle anstehenden Fristen und Wartungen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Objekt – wir schlagen das passende Service-Paket vor und zeigen, was sich gegenüber Ihrer aktuellen Lösung verändern würde.
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